Kuranstalten - Betriebsbewilligung
Allgemeine Informationen
Kuranstalten und - einrichtungen, die der Nutzung eines Heilvorkommens dienen, bedürfen für ihre Inbetriebnahme, abgesehen von einer nach anderen Vorschriften erforderlichen behördlichen Genehmigung, der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.
Voraussetzungen
Fristen
Zuständige Stellen
- die Bezirkshauptmannschaft
- in Statutarstädten: der Magistrat
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesundheitswesen
E-Mail: post.gs1@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005-12906
3100 St. Pölten, Landhausplatz 1
Verfahrensablauf
Im Bewilligungsverfahren ist eine mündliche Verhandlung durchzuführen und ein Gutachten des Landeshauptmannes einzuholen, das zum Antrag vom Standpunkt der sanitären Aufsicht Stellung nimmt. Außerdem ist die zuständige gesetzliche Interessensvertretung zu hören. In der Bewilligung sind die Bedingungen und Auflagen vorzuschreiben, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Kurbetriebes erforderlich sind.
Erforderliche Unterlagen
Maßstabsgerechte Pläne, Bau- und Betriebsbeschreibungen in dreifacher Ausfertigung:
- Angabe der Bezeichnung der Kuranstalt
- Angaben zum baulichen Umfang:
- Raumbuch gemäß Tabelle im Anhang
- Therapien mit dem Heilmittel und etwaige Zusatztherapien sind den Räumen mit ihren (technischen gemäß ÖVE-EN 7/1991) Einrichtungen, den Indikationen und Kontraindikationen zuzuordnen.
- Notrufsystem
- Trinkwasser- und Warmwasserversorgung
- Legionellenprophylaxe
- Abwasserentsorgung, Müllbeseitigung
- Ev. Waschküche
- Funktionsbeschreibung:
- Wege des Kurgastes (stationär, ambulant)
- Trennung rein/unrein
- Betriebszeiten
- Therapeutisches Angebot (medizinisches Konzept) siehe Tabelle im Anhang
- Kurarzt, Personal (Anzahl, Ausbildung, Zeugnisse)
- Kuranstaltsordnung gemäß § 13 NÖ Heilvorkommen und Kurortegesetz
- Bescheide:
- Heilmittelanerkennung
- Nutzungsbewilligung
Kosten
Antrag: € 14,30 (je Beilage: € 3,90)
Bewilligung: € 246,00 (bis zu drei Betriebsräumen, darüber hinaus je Betriebsraum € 30,70) zuzüglich Kommissionsgebühren und eventuellen Barauslagen.
Rechtsgrundlagen