Suchen und Finden von Haustieren
Hier erhalten Sie Informationen zur Unterstützung bei der Suche nach einem entlaufenen Haustier bzw. zu notwendigen Schritten, wenn man ein (zutrauliches) Heimtier gefunden hat.
Sollte Ihr Haustier entlaufen sein, so wenden Sie sich an das für Ihre Region zuständige Tierheim oder werfen Sie einen Blick auf die NÖ Fundtier-Homepage, ob es bereits gefunden und veröffentlicht wurde. Es kann auch sinnvoll sein, verschiedene Stellen über den Verlust des Haustieres zu informieren:
- Gemeindeamt (evtl. auch die Gemeindeämter der umliegenden Gemeinden)
- Tierärzte in der Gemeinde
- Regionales Tierheim/Tierschutzvereine
- Amtstierarzt/Amtstierärztin der Bezirksverwaltungsbehörde
- Evtl. Plakatieren in der näheren Umgebung
Sollten Sie ein herrenloses Heimtier finden, so melden Sie dies dem Amtstierarzt/der Amtstierärztin Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde oder dem regional zuständigen Tierheim, damit es auf der NÖ Fundtier-Homepage veröffentlicht werden kann. Möchten Sie das Fundtier selbst weiter versorgen, so ist dies ausschließlich nach einer Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde nach Ablauf eines Monats der Veröffentlichung auf der NÖ Fundtier-Homepage mit anschließender schriftlicher Freigabe durch die Behörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gestattet. Andernfalls handelt es sich um eine gesetzeswidrige Aneignung von fremdem Eigentum. Die Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet darüber, ob Sie das Tier evtl. behalten dürfen oder ob es dem Tierheim übergeben werden muss.
Flächendeckendes Versorgungskonzept in NÖ sichert Betreuung herrenloser Haustiere
Flächendeckendes Versorgungskonzept in NÖ sichert Betreuung herrenloser Haustiere
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierschutz
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220