Beschränkungen der Schifffahrt auf Niederösterreichs Seen und der "Neuen Donau"
Auf Niederösterreichs Seen und dem zu Niederösterreich gehörenden Teil der "Neuen Donau" bestehen gewisse Beschränkungen der Schifffahrt
Am Lunzersee, im Bereich des zu Niederösterreich gehörigen Bereichs des Erlaufsees, auf den Kampstauseen und dem zu Niederösterreich gehörenden Teil der "Neuen Donau" bestehen durch Verordnung der Landeshauptfrau von NÖ festgelegte Fahrverbote für Wasserfahrzeuge.
Die genauen Einschränkungen und die Ausnahmen dazu können in den einzelnen Verordnungen nachgelesen werden:
- Verordnung über die Beschränkungen der Schifffahrt auf dem Lunzersee (LGBl. 8720/3-1)
- Verordnung über die Beschränkungen der Schifffahrt auf dem Erlaufsee (LGBl. 8720/2-1)
- Verordnung über die Beschränkungen der Schifffahrt auf den Kampstauseen (LGBl. 8720/1-1)
- Verordnung über Beschränkungen der Schiffahrt auf der “Neuen Donau” (LGBl. 8710/1-0)
Darüber hinaus gibt es für Teile der March und Thaya auch vom Bund festgelegte Fahrverbote für Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper.
Die genauen Einschränkungen können über folgenden Link abgerufen werden:
Ihr Kontakt zum Thema Schifffahrt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8
3109 St. Pölten
Tel: 02742/9005-11666
E-Mail: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8
3109 St. Pölten
Tel: 02742/9005-11666
E-Mail: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at
Letzte Änderung dieser Seite: 24.1.2024