Gebietsfremde (invasive) Arten – Gebietseigene Gehölze
Gebietsfremde Arten oder Neobiota sind Pflanzen, Pilze, Tiere und Mikroorganismen, die durch den Menschen in Regionen gelangen, die sie aus eigener Kraft nicht erreichen können. Manche gebietsfremde Arten können die heimische Biodiversität gefährden sowie negative ökonomische und nutztier- oder humangesundheitliche Auswirkungen haben.
Seit 1. Jänner 2022 sind das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten sowie das Aussetzen oder die Förderung nicht heimischer oder gebietsfremder Tiere in der freien Natur verboten (§ 17 Abs. 5 NÖ Naturschutzgesetz 2000).
Als Hilfestellung zur Berücksichtigung dieser gesetzlichen Bestimmung bei Auspflanzungsprojekten ist ein Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze ausgearbeitet worden. Dieser richtet sich insbesondere an Behörden, ausschreibende Stellen, Planer und Baumschulen. Ergänzend wird eine Artenliste gebietseigener Gehölze zur Verfügung gestellt, deren Auspflanzung in der freien Natur zulässig ist.
Gebietsfremde Arten sind Tier- und Pflanzenarten, die durch menschliches Handeln nach Österreich gelangt sind und vor der Entdeckung Amerikas (1492), und der damit einhergehenden Intensivierung der Seefahrt, nicht vorkamen. Das bedeutet, dass diese Arten ohne menschliches Zutun beziehungsweise aus eigener Kraft nicht nach Österreich gelangt wären.
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Der Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze sowie die ergänzende Artenliste zeigen auf, unter welchen Voraussetzungen Gehölze in der freien Natur ausgebracht werden dürfen
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