Verkehrsberatung

Ein Service für Gemeinden

Gemeinden sind im Verkehrsbereich für die Verkehrserschließung, den ruhenden Verkehr, den Rad- sowie den Fußgängerverkehr zuständig. Die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7) unterstützt die Gemeinden bei ihren Aufgaben mit Hilfe der NÖ.Regional, um gemeinsam die Ziele des Mobilitätskonzeptes 2030+ zu erreichen.

Sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mobilitätsmanagements der NÖ.Regional haben eine spezielle Ausbildung zur Verkehrsberaterin/ zum Verkehrsberater absolviert. Ihre Aufgabe ist es - gemeinsam mit den Verantwortlichen der jeweiligen Gemeinde - Lösungsvorschläge zu Verkehrsfragen (wie etwa Verkehrsberuhigung, Schulwegsicherung, Straßenraumgestaltung, Begegnungszonen, Radverkehr, Verkehrsdatenverbund, etc.) - bei Bedarf in Abstimmung mit zuständigen Behörden - zu erarbeiten. Dabei wird keine Detailplanung ausgearbeitet, sondern eine fachliche  Beratung zu den Vorhaben bzw. Problembereichen  der Gemeinden angeboten, Unterlagen zur Verfügung gestellt, und die Grundlagen für einen Entscheidungsprozess erarbeitet.   Die Ergebnisse der Beratung werden in einem Empfehlungsschreiben zusammengestellt. Dieses Schreiben kann dann die Grundlage für die notwendigen Entscheidungsprozesse in der Gemeinde sein und für weitere Auftragsvergaben herangezogen werden.

 

Wie kommt eine Gemeinde zu einer kostenlosen Verkehrsberatung?

1. Der/die Bürgermeister/in sucht um eine Verkehrsberatung bei der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten an (post.ru7@noel.gv.at). Das Themenfeld der Beratung muss angegeben werden. Z.B.: Schulwegsicherung, Tempo 30, Begegnungszone, Straßenraumgestaltung, etc.

2. Die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten übermittelt den Beratungswunsch an die NÖ.Regional. Diese teilt der Gemeinde  eine/n Verkehrsberater/in zu.

3. Der/die Verkehrsberater/in vereinbart den Beratungstermin mit der Gemeinde. Der/die Bürgermeister/in sollte den Termin selbst wahrnehmen, bzw. bei Verhinderung einen adäquaten Ersatz schicken und den/die Verkehrsberater/in darüber in Kenntnis setzen.

4. Besichtigung des Projektes/ Anliegen vor Ort durch den/die Verkehrsberater/in und direkter Austausch mit der Gemeinde (Aufnahme der Problemstellung, Wünsche, etc. und Erarbeitung von möglichen Lösungen).

5. Nach der Analyse und Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verfasst der/die Verkehrsberater/in ein Empfehlungsschreiben. Dieses wird von der NÖ.Regional direkt an den/die Bürgermeister/in übermittelt - eine Kopie davon erhält auch die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten(RU7).

 

Folgende Unterlagen stehen den Gemeinden für die Umsetzung ihrer Maßnahmen zur Verfügung:

ThemaInformationen
Tempo 30Leitfaden, Verordnungstext, Verordnungstext Zone, Beiblatt zur Verordnung
WohnstraßeLeitfaden, Verordnungstext, Verordnungstext Zone, Beiblatt zur Verordnung
VerkehrserschließungGestaltungsvorschläge für Siedlungsstraßen in Gemeinden, Minikreisverkehr
FußgängerverkehrSchutzwegfolder, Schulwegsicherung, und verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes, Planungsgrundlagen für Mobilitätshilfen
Gehen in NiederösterreichGehen in Niederösterreich - ein Leitfaden für GemeindenFolder "klimaaktiv mobil fördert den Fußverkehr"
Radverkehr

Radfahren gegen die Einbahn und Radabstellplätze im Wohnbau, Förderschienen für Radverkehrsanlagen in NÖ, Leitfaden "Bauliche und rechtliche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs" inklusive Beispielsammlung

Halte- und ParkverboteLeitfaden, Muster Gebietsabgrenzungsverordnung, Muster Kurzparkzonenabgabeordnung, Muster Kurzparkzonen und Muster Parkabgabeordnung 
OrientierungssystemeLeitfaden


   



Ihre Kontaktstelle des Landes für Verkehr

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14971
Fax: 02742/9005-14950
Letzte Änderung dieser Seite: 16.5.2024
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