Verkehrsberatung
Ein Service für Gemeinden
Gemeinden sind im Verkehrsbereich für die Verkehrserschließung, den ruhenden Verkehr, den Rad- sowie den Fußgängerverkehr zuständig. Die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7) unterstützt die Gemeinden bei ihren Aufgaben mit Hilfe der NÖ.Regional, um gemeinsam die Ziele des Mobilitätskonzeptes 2030+ zu erreichen.
Sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mobilitätsmanagements der NÖ.Regional haben eine spezielle Ausbildung zur Verkehrsberaterin/ zum Verkehrsberater absolviert. Ihre Aufgabe ist es - gemeinsam mit den Verantwortlichen der jeweiligen Gemeinde - Lösungsvorschläge zu Verkehrsfragen (wie etwa Verkehrsberuhigung, Schulwegsicherung, Straßenraumgestaltung, Begegnungszonen, Radverkehr, Verkehrsdatenverbund, etc.) - bei Bedarf in Abstimmung mit zuständigen Behörden - zu erarbeiten. Dabei wird keine Detailplanung ausgearbeitet, sondern eine fachliche Beratung zu den Vorhaben bzw. Problembereichen der Gemeinden angeboten, Unterlagen zur Verfügung gestellt, und die Grundlagen für einen Entscheidungsprozess erarbeitet. Die Ergebnisse der Beratung werden in einem Empfehlungsschreiben zusammengestellt. Dieses Schreiben kann dann die Grundlage für die notwendigen Entscheidungsprozesse in der Gemeinde sein und für weitere Auftragsvergaben herangezogen werden.
Wie kommt eine Gemeinde zu einer kostenlosen Verkehrsberatung?
1. Der/die Bürgermeister/in sucht um eine Verkehrsberatung bei der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten an (post.ru7@noel.gv.at). Das Themenfeld der Beratung muss angegeben werden. Z.B.: Schulwegsicherung, Tempo 30, Begegnungszone, Straßenraumgestaltung, etc.
2. Die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten übermittelt den Beratungswunsch an die NÖ.Regional. Diese teilt der Gemeinde eine/n Verkehrsberater/in zu.
3. Der/die Verkehrsberater/in vereinbart den Beratungstermin mit der Gemeinde. Der/die Bürgermeister/in sollte den Termin selbst wahrnehmen, bzw. bei Verhinderung einen adäquaten Ersatz schicken und den/die Verkehrsberater/in darüber in Kenntnis setzen.
4. Besichtigung des Projektes/ Anliegen vor Ort durch den/die Verkehrsberater/in und direkter Austausch mit der Gemeinde (Aufnahme der Problemstellung, Wünsche, etc. und Erarbeitung von möglichen Lösungen).
5. Nach der Analyse und Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verfasst der/die Verkehrsberater/in ein Empfehlungsschreiben. Dieses wird von der NÖ.Regional direkt an den/die Bürgermeister/in übermittelt - eine Kopie davon erhält auch die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten(RU7).
Folgende Unterlagen stehen den Gemeinden für die Umsetzung ihrer Maßnahmen zur Verfügung:
Thema | Informationen |
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Tempo 30 | Leitfaden, Verordnungstext, Verordnungstext Zone, Beiblatt zur Verordnung |
Wohnstraße | Leitfaden, Verordnungstext, Verordnungstext Zone, Beiblatt zur Verordnung |
Verkehrserschließung | Gestaltungsvorschläge für Siedlungsstraßen in Gemeinden, Minikreisverkehr |
Fußgängerverkehr | Schutzwegfolder, Schulwegsicherung, und verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes, Planungsgrundlagen für Mobilitätshilfen |
Gehen in Niederösterreich | Gehen in Niederösterreich - ein Leitfaden für Gemeinden, Folder "klimaaktiv mobil fördert den Fußverkehr" |
Radverkehr | Radfahren gegen die Einbahn und Radabstellplätze im Wohnbau, Förderschienen für Radverkehrsanlagen in NÖ, Leitfaden "Bauliche und rechtliche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs" inklusive Beispielsammlung |
Halte- und Parkverbote | Leitfaden, Muster Gebietsabgrenzungsverordnung, Muster Kurzparkzonenabgabeordnung, Muster Kurzparkzonen und Muster Parkabgabeordnung |
Orientierungssysteme | Leitfaden |
Ihre Kontaktstelle des Landes für Verkehr
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14971
Fax: 02742/9005-14950