NÖ Begabtenförderung

Einem Lehrling kann aufgrund besonderer Leistungen eine Begabtenförderung gewährt werden.

  1. ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
  2. seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  3. Berufsschulzeugnis ausschließlich mit der Benotung „Sehr gut“
  4. Lehrabschlussprüfung mit „Auszeichnung“ bestanden.

Die Begabtenförderung beträgt € 120,00.

Ansuchen sind spätestens sechs Monate nach Ausstellung der Zeugnisse einzureichen. 

Die Begabtenförderung kann nur mit dem Online-Formular beantragt werden.

Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende des Lehrjahres oder des Berufsschuljahres, für welches die Begabtenförderung angesucht wurde.

Zum Online-Antrag
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Ihr Kontakt zum Thema Lehrlingsförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777
Letzte Änderung dieser Seite: 1.1.2024
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