NÖ Begabtenförderung
Einem Lehrling kann aufgrund besonderer Leistungen eine Begabtenförderung gewährt werden.
- ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
- seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Berufsschulzeugnis, ausschließlich mit der Benotung „Sehr gut“ und in den vertiefenden Fächern (vertiefendes Bildungsangebot) bis zur Benotung „Gut“
- Lehrabschlussprüfung mit „Auszeichnung“ bestanden
Die Begabtenförderung beträgt € 120,00.
Ansuchen sind spätestens sechs Monate nach Ausstellung der Zeugnisse einzureichen.
Die Begabtenförderung kann nur mit dem Online-Formular beantragt werden.
Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende des Lehrjahres oder des Berufsschuljahres, für welches die Begabtenförderung angesucht wurde.
Downloads
- Download: Richtlinie NÖ Lehrlingsförderung (pdf, 1.9 MB)
- Download: Richtlinie NÖ Lehrlingsförderung (gültig ab 01.12.2024) (pdf, 0.4 MB)
Ihr Kontakt zum Thema Lehrlingsförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777
Letzte Änderung dieser Seite: 1.12.2024