Trinkbrunnen von Gemeinden – Förderung

Für ortsfeste Trinkbrunnen im öffentlichen Bereich im Freien zur Konsumation von Trinkwasser kann ein Pauschalbetrag von € 500,00 pro Stück aus Mitteln des NÖ Wasserwirtschaftsfonds gewährt werden. 

Folgende Mindestanforderungen an den Trinkbrunnen sind zu erfüllen:

  • Befüllen von Trinkflaschen ist möglich
  • Selbstschlussarmatur (Wasserfluss wird nach gewisser Zeit automatisch gestoppt)
  • Bedienung durch Kinder ist möglich

Die Antragstellung hat schriftlich mit den entsprechenden Beilagen (Kopie Rechnung und Zahlungsbeleg(e), Foto(s) bzw. Nachweise(e) der Errichtung) nach Projektumsetzung bis maximal 12 Monate nach Schlussrechnungslegung (Datum der Schlussrechnung) zu erfolgen. (Antrag können Sie unter Downloads herunterladen).

Die Prüfung der Endabrechnungsunterlagen und die endgültige Entscheidung über die förderfähigen Maßnahmen erfolgt durch die Abteilung Siedlungswasserwirtschaft des Amtes der NÖ Landesregierung.

Nach Genehmigung in der Kuratoriumssitzung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Förderung. 


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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Siedlungswasserwirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 7a 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14421
Fax: 02742/9005-16770
Letzte Änderung dieser Seite: 7.9.2022
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