Kundmachung einer Wasserrechtsverhandlung

Asamer Kies- und Betonwerke GmbH, Änderung der Nutzwasserversorgung in Meidling/Tal, wasserrechtliches Bewilligungsverfahren (Behörde: Landeshauptfrau von NÖ)

Mit Bescheid vom 17.3.2015, WA1-W-17.772/100 wurde der Asamer Kies und Betonwerke GmbH u.a. die wasserrechtliche Bewilligung für 

* die Entnahme von Nutzwasser aus der Fladnitz im Bereich der Parzellen 54/1, 54/3 und 226, alle KG Meidling, im Ausmaß von maximal 45,3 l/s (163 m³/h), 1.677 m³/Tag und 161.500 m³/Jahr) zur Reinigung des Schotters, Entstaubung, Besprühung und Entfüllerung sowie sonstiger betrieblicher Reinigungszwecke, wobei eine Restwassermenge von mind. 60l/s in der Fladnitz unterhalb des Entnahmebauwerkes zu verbleiben hat.  

* die Einleitung der gereinigten Abwässer im Ausmaß von 80% des Entnahme­konsens und damit 36,2 l/s, 1.342 m³/Tag und 129.200 m³/Jahr unter Einhaltung eines Grenzwertes von 100 mg/l abfiltrierbare Stoffe, 0,3 ml/l absetzbare Stoffe und 5 mg/l Summe KW in die Fladnitz im Bereich der Grundstücke 225/1 KG Meidlung gegenüber Parzelle 21 KG Hörfarth (Fkm 9,205) 

* die Einleitung der Oberflächenwässer bzw. des Kluftwassers aus den Tiefabbaugebieten im Wege der Absetzanlage in die Fladnitz im Ausmaß von 17 l/s, 

erteilt. 


Nunmehr wurde ein Projekt zur Optimierung des Anlagenbetriebes vorgelegt, welches die vermehrte Nutzung von Tagwasser aus dem Steinbruchteich, die verringerte Wasserentnahme aus der Fladnitz und dem Entfall der Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Fladnitz vorsieht. Das Brauchwasser soll in einem geschlossenen Rezirkulationskreislauf geführt werden, wobei im Anlagenbetrieb unvermeidbare Wasserverluste vorrangig aus dem Steinbruchteich, und zweitrangig aus der Fladnitz ausgeglichen werden sollen. 

Der Brauchwasserbedarf wird - unter Annahme eines Vollbetriebes bei einer täglichen Produktionszeit von 11,5 Stunden an 220 Tagen im Jahr – mit 33,3 l/s bzw. 1.380 m³/d bzw. max. 303.600 m³/a beziffert.

Im laufenden Anlagenbetrieb kann der Brauchwasserbedarf zu rd. 70% aus der Kreislaufführung des Brauchwassers mit dem Rezirkulationssystem abgedeckt werden. Die Wasserverluste wurden mit rd. 30% der Bedarfsmenge ermittelt.

Die Deckung des Brauchwasserbedarfes erfolgt vorrangig durch Oberflächen- und Kluftwasser aus dem Steinbruchteich und aus der Kreislaufführung des im System befindlichen Betriebswassers.

Die Entnahme von Oberflächenwasser bzw. Kluftwasser aus den Tiefabbaugebieten im beträgt 27,8 l/s (100 m³/h), 1.150 m³/Tag und 126.500 m³/Jahr.

Eine Wasserentnahme aus der Fladnitz (max. 19,4 l/s bzw. 805 m³/d bzw. 88.550 m³/a) erfolgt nur zum Ausgleich von Wasserverlusten, welche nicht mit Oberflächen- und Kluftwasser kompensiert werden können, und bei Ausfällen der Brauchwasserentnahme aus dem Speicherteich und des Rezirkulationssystems. 

Mit dem direkten Anschluss der Rezirkulationsleitung an die Brauchwasserzuleitung und dem Abwasserrückleitungssystem entsteht ein anlageninterner Brauchwasserkreislauf.

Dazu wird die Leitungsführung im Bereich des Pumpenhauses für die Wasserentnahme aus der Fladnitz umgebaut. Die Rezirkulationsleitung entwässert nicht mehr in die Fladnitz, sondern fördert direkt in die Brauchwasserzuleitung. Das erfolgt über den Umbau der Rohrinstallation im Pumpenhaus und der vorhandenen Entnahmepumpe, Pumpe ll, welche dabei als „Drucksteigerung“ fungiert. 

Die Einleitung von Oberflächen- bzw. Kluftwasser aus den Tiefabbaugebieten im Wege der Absetzanlage in die Fladnitz soll künftig mit 27,8 l/s (100 m³/h), 1.150 m³/Tag und 126.500 m³/Jahr erfolgen. 

Das Pumpenhaus wird bautechnisch entsprechend dem Bestand instandgesetzt.

Schalt- und Steuerschrank des Entnahmepumpwerks werden im vorhandenen Pumpenhaus auf hochwasserfreies Niveau, über Wasserspiegel HQ100 206,80 müA, versetzt. Die Schalt- und Steuereinheit und der Pumpenmotor des Abwasserpumpwerks werden ebenfals auf hochwasserfreies Niveau, über Wasserspiegel HQ100 206,30 müA, gesetzt. 

Die näheren Einzelheiten gehen aus dem im Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, und im Gemeindeamt Paudorf bis einschließlich zum Verhandlungstag aufliegenden Projekt hervor.

Hierüber findet eine mündliche Verhandlung

am Donnerstag, den 13. 02 2025, um 9:00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Fa. Asamer in Meidling/Tal, Schlossstraße 19

statt.

Bitte beachten Sie:

Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/Bevollmächtigte entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten/ihrer Bevollmächtigten an der Verhandlung teilnehmen.

Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein.

Der Bevollmächtigter/die Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z.B. einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
  • wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
  • wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
  • wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

Als Antragsteller/in beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen. Wenn Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Behinderung, zwingende berufliche Behinderung oder Urlaubsreise) nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.

Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr) bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.

Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten (Dienstag 8:00 bis 12:00Uhr) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8, Zimmer 8.510 erhoben werden.

In die Projektunterlagen können Sie bei uns ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten einsehen.

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Rechtsgrundlage: §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-14369
Fax: 02742/9005-14040 
Letzte Änderung dieser Seite: 24.1.2025
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