Formulare zur Verrechnung

Nachfolgend finden Sie die Formulare zur LMSVG-Verrechnung für Probeentnahmen, §54, NÖ Landesgebühren, §54, Bundesgebühren, §31 (1), Bundesgebühren und das Formular zur Verrechnung der amtlichen Kontrollen und Probenziehungen gemäß NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009.

Anmerkung: Für den Verrechnungszeitraum ab 1.1.2022 werden ab Jänner 2022 neue Verrechnungsformulare auf die Website gestellt.

Anleitung zum Zwischenspeichern und Laden von Formulardaten


LMSVG-Verrechnung, §54, NÖ LANDESgebühren


Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und der Hygienekontrollen (Gebührenaufstellung für den Betrieb und Antrag auf Entschädigung) gemäß § 54 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz in Landesgebührenbetrieben mit der Verrechnungsstelle.

Formular

ab 1. Jänner bis 28. Februar 2023: Zum Verrechnungsformular für § 54, NÖ Landesgebühren

ab 1. März 2023: Zum Verrechnungsformular für §54, NÖ Landesgebühren

ab 1. Jänner 2024: Zum Verrechnungsformular für §54, NÖ Landesgebühren

ACHTUNG NEU: Schlachteinheiten (STU und/oder FU samt Dokumentation) und Erhöhung der Entschädigung um EUR 10 für die ersten 3 Untersuchungseinheiten pro Schlachteinheit zusätzlich eingeben.


Frist

Die Verrechnung hat monatlich bis zum 5. Kalendertag des auf die Untersuchung, Kontrolle oder Überprüfung folgenden Monats zu erfolgen.

Zuständigkeit

Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)



LMSVG-Verrechnung, §54, NÖ BUNDESgebühren


Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und der Hygienekontrollen (Gebührenaufstellung für den Betrieb und Antrag auf Entschädigung) gemäß § 54 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz in Bundesgebührenbetrieben mit der Verrechnungsstelle.

Formular

ab 1. Jänner 2023: Zum Verrechnungsformular für § 54, NÖ Bundesgebühren

ab 1. Jänner 2024: Zum Verrechnungsformular für §54, NÖ Bundesgebühren

Frist

Die Verrechnung hat monatlich bis zum 5. Kalendertag des auf die Untersuchung, Kontrolle oder Überprüfung folgenden Monats zu erfolgen.

Zuständigkeit

Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)


LMSVG-Verrechnung, Probeentnahmen

Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular stellt das Aufsichtsorgan den Kostenersatz für Untersuchungen am geschlachteten Tier (Probenentnahme und Versandkosten) in Landesgebührenbetrieben der Verrechnungsstelle in Rechnung.  

Formular

ab 1. Jänner 2023: Zum Verrechnungsformular für Probeentnahme

ab 1. Jänner 2024: Zum Verrechnungsformular für Probenentnahme

Frist

Die Verrechnung ist mit der Verrechnungsstelle halbjährlich im Juli bzw. Jänner vorzunehmen.

Zuständigkeit

Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)



LMSVG-Verrechnung, §31 (1), BUNDESgebühren


Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der Hygienekontrollen gemäß § 31 (1) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz in Bundesgebührenbetrieben mit der Verrechnungsstelle.

Formular

ab 1. Jänner 2023: Zum Verrechnungsformular für §31 (1), Bundesgebühren

ab 1. Jänner 2024: Zum Verrechnungsformular für §31 (1), NÖ Bundesgebühren

Frist

Die Verrechnung hat monatlich bis zum 5. Kalendertag des auf die Untersuchung, Kontrolle oder Überprüfung folgenden Monats zu erfolgen.

Zuständigkeit

Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)


Verrechnung, NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009


Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der amtlichen Kontrollen und amtlichen Probenziehungen gemäß NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009.

Formular

ab Jänner 2023: Zum Verrechnungsformular für amtliche Kontrollen und amtliche Probenziehungen in Geflügelbetrieben

Frist

Die Verrechnung hat monatlich bis zum 10. Kalendertag des auf die Beprobung oder  Kontrolle folgenden Monats zu erfolgen.

Zuständigkeit

Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2024
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