Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte
Meldung der tierärztlichen Tätigkeit
Tierärztinnen und Tierärzte haben sich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Tierärzteausweises zu melden.
Verwenden Sie dafür bitte das Formular Stammdatenblatt.
Tierärztliche Hausapotheke
Anmeldung
Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, die Eröffnung einer tierärztlichen Hausapotheke 14 Tage vor der geplanten Eröffnung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Verwenden Sie dafür bitte das Formular Hausapotheke - Anmeldung.
Schließung
Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, die Schließung einer tierärztlichen Hausapotheke bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Verwenden Sie dafür bitte das Formular Hausapotheke - Abmeldung.
Der Verkauf und/oder die Entsorgung von Restbeständen von Medikamenten sind schriftlich zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde in folgender Form zu übermitteln: Dokumentation Arzneimittel
weiterführende Links
Downloads
- Download: Meldung der tierärztlichen Tätigkeit - Formular Stammdatenblatt (pdf, 0.2 MB)
- Download: Hausapotheke - Formular Anmeldung (pdf, 0.2 MB)
- Download: Hausapotheke - Formular Abmeldung (pdf, 0.2 MB)
- Download: Hausapotheke - Dokumentation Arzneimittel (docx, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (LF5) Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801