Innergememeinschaftlicher Handel; Ein- und Durchfuhr

Die Europäische Gemeinschaft hat Richtlinien für den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen zwischen den Mitgliedstaaten (innergemeinschaftlicher Handel; IGH), mit vertraglich an die Gemeinschaft gebundenen Drittstaaten sowie für die Einfuhr in die und Durchfuhr durch die Gemeinschaft festgelegt. Die Regelungen im Veterinärbereich sollen die Verbreitung von Tierseuchen verhindern.

Das innergemeinschaftliche Verbringen von Pferden

Aufgrund des neuen Tierseuchenrechts VO (EU) 2016/429 ist für jedes Verbringen von Pferden in einen anderen Mitgliedstaat eine Tiergesundheitsbescheinigung (TRACES-Zeugnis) erforderlich. Diese Tiergesundheitsbescheinigung wird vom örtlich zuständigen Amtstierarzt oder Amtstierärztin ausgestellt.

TRACES NT

TRACES ist ein Datenbanksystem der Europäischen Kommission zur Erfüllung aller veterinärbehördlichen Vorgaben im innergemeinschaftlichen Handel mit bzw. beim Import von Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen, Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Pflanzen.

Handel mit Drittstaaten (Einfuhr; Ausfuhr)

Die Einfuhr von Tieren und bestimmten tierischen Produkten und Erzeugnissen in die Gemeinschaft und nach Österreich unterliegt gleichfalls gemeinschaftsrechtlich einheitlichen Veterinärbestimmungen.

Innergemeinschaftlicher Handel (Versenden; Verbringen; Verreisen; Einbringen)

Trotz gewisser Liberalisierung des Tier- und Warenverkehrs seit dem Beitritt Österreichs zur Gemeinschaft, sind beim Versenden und Verbringen von Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie bei deren Einbringen nach Österreich Regeln einzuhalten.

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
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