Vorverfahren und Investorenservice

Sie finden hier Informationen zum UVP-Vorverfahren und Investorenservice

Allgemeine Informationen

Die für das Genehmigungsverfahren voraussichtlich wesentlichen Themen und Fragestellungen können im Rahmen des Investorenservice zur Projektvorbereitung vorab mit der Behörde besprochen werden. Hierzu gehört vor allem die Ermittlung der mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden relevanten Fachbereiche und Themenfelder.

Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens (UVP-Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) kann der Projektwerber oder die Projektwerberin einen Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens stellen.

Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.

Zuständige Stellen

  • Für Vorhaben laut Anhang I UVP-G 2000: die NÖ Landesregierung
  • für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken: das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Anlagenrecht


Erforderliche Unterlagen

  • Darlegung der Grundzüge des Vorhabens
  • Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung

Kosten

Die Kosten richten sich nach den Abgaben- und Gebührenverordnungen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle. Zusätzliche Regelungen finden sich in § 3b UVP-G 2000.  

Rechtsgrundlagen

§ 4 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000)

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 14 und 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel.: 02742 9005-15390 
Fax: 02742/9005-15280
Letzte Änderung dieser Seite: 1.3.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung