Radiologie (Fachärzte, Röntgeninstitute)
Voraussetzungen
Die Errichtung von Strahlenanwendungsräumen und der Betrieb von Röntgeneinrichtungen benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.
Antragsunterlagen für die Errichtung
- Strahlenschutzgutachten gemäß ÖNORM S 5212 (Rechengutachten mit Angabe über geplante Betriebsauslastung)
- Aufstellungsplan
- Grundrissplan mit umgebenden Räumlichkeiten
- Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang
Antragsunterlagen für die Ausübung der Tätigkeit
- Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden und Decke sowie Nutzung der angrenzenden Räume, Schnittzeichnungen (falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und bautechnisch keine Veränderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)
- Messgutachten gemäß Punkt 5 ÖNORM S 5214-1* (falls bereits ältere Gutachten vorliegen, bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle)
- CE-Konformitätserklärung bzw. CE-Zertifikat
- Abnahmeprüfprotokolle (auch für Befundmonitore) mit Angabe der technischen Daten (Type des Röntgengeräts und Röntgenröhre, Seriennummern)
- Benennung eines bzw. einer Strahlenschutzbeauftragten und eventuell weiterer Strahlenschutzbeauftragter inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)
* Strahlenmessgutachten können bei akkreditierten Prüfanstalten beauftragt werden. Bitte um Rücksprache mit Ihrer zuständigen Stelle.
Hinweis
- erforderlichenfalls Nachweise über die Erfüllung der Auflagen des Errichtungsbewilligungsbescheids
- gegebenenfalls Nachweis über die Behebung von Mängeln
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-15280
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-15280
Letzte Änderung dieser Seite: 18.9.2024