Zucht und Verkauf
Meldung der Zucht oder des Verkaufs von Tieren
Die Haltung von Tieren zum Zwecke der Zucht und/oder des Verkaufs ist von Halterinnen und Haltern der Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden (gem. § 31 Abs. 4 TSchG).
Informationen für Züchter/innen über weitere Meldepflichten zum Thema Qualzucht
Züchter/innen von Tieren, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten, müssen der Behörde ein Maßnahmenprogramm vorlegen, welches aufzeigt, wie sie diese Merkmale reduzieren und schließlich aus der Zucht entfernen werden.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierschutz
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
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Fax: 02742/9005 - 15220