Kinder- und Jugendsport

Mehr Kinder und Jugendliche zum aktiven Sporttreiben und langfristigen sportlichen Lebensstil heranführen.

Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für effektive und effiziente Maßnahmen und Projekte im Kinder- und Jugendsport mit niederösterreichweiter Wirkung (zumindest überkommunal, regional und überregional).

Die sportliche Aktivität (mit mittlerer Intensität ab dem metabolischen Äquivalent - MET - von 5) für die Zielgruppe der Kinder (im Alter von 0-13 Jahre) und Jugendlichen (im Alter von 14-18 Jahren) soll bedarfsgerecht initiiert bzw. entwickelt und die nachhaltige Einbindung von Sportvereinen gewährleistet werden.

Maßnahmenförderung:

  • Einsatz von TrainerInnen, wie ÜbungsleiterInnen, staatlich geprüfte InstruktorInnen und TrainerInnen, DiplomtrainerInnen, SportlehrerInnen sowie Bewegungscoaches und FreizeitpädagogInnen mit Schwerpunkt Sport.
  • Eine regelmäßige TrainerInnenfortbildung (alle 3-5 Jahre) wird vorausgesetzt.

Projektförderung Organisationsübergreifende Kooperationsprojekte:  

  • In Zusammenarbeit der NÖ Sportdachverbände (und deren Mitgliedsvereine) untereinander.
  • In Zusammenarbeit zwischen den NÖ Sportdachverbänden und den NÖ Sportfachverbänden bzw. den NÖ Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport (bzw. deren Mitgliedsvereine), insbesondere bei sportartenspezifischen Projekten an der Schnittstelle wettkampforientierter Breiten- und Leistungssport.
  • In Zusammenarbeit zwischen den NÖ Sportdachverbänden (und ihren Mitgliedsvereinen) und sonstigen Sportnetzwerkpartnern anderer Sektoren außerhalb des organisierten Sports.

Antragsberechtigt sind NÖ Sportdachverbände.

Als NÖ Sportdachverbände gelten offiziell jene Landessportdachverbände, welche jeweils einem Bundessportdachverband angehören, der als ordentliches Mitglied in der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (Sport Austria) anerkannt ist.

Maßnahmenförderung: Die Förderung für NÖ Sportdachverbände ist mit einer Gesamtsumme von max. EUR 180.000,00 pro Jahr begrenzt.

Projektförderung: Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt durch eine projektbezogene Einzelfallbeurteilung auf Basis von Qualitätskriterien (z.B. Projektrelevanz, Vorerfahrungen aus Referenzprojekten, Projektzielsetzungen, Projektbeschreibung, Projektbudget, Nachhaltigkeit, Evaluation). Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach den Ergebnissen der individuellen Projektbeurteilung und nach dem im Projektbudget ausgewiesenen Förderbedarf sowie den verfügbaren Fördermitteln bzw. ist mit 50% bis max. 75% der anerkannten förderbaren Kosten begrenzt. Die Höchstfördersumme je Projekt wird mit EUR 50.000,00 begrenzt. 

Zur gesamtheitlichen Betrachtung der im Kinder- und Jugendsport geplanten bzw. durchgeführten Projekte ist auf Basis des Förderantrages ein Verbandsgespräch der Kooperationspartner mit der Förderstelle grundsätzlich vorgesehen.  

Eine Antragstellung um Maßnahmenförderung  für das Jahr 20xy ist bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres 20xy möglich.

Anträge um Projektförderung können laufend, jedenfalls rechtzeitig vor Projektbeginn, bei der Förderstelle eingereicht werden. 

Der Antrag auf Maßnahmenförderung und / oder Förderung organisationsübergreifender Kooperationsprojekte ist bei der Förderstelle einzubringen und hat jedenfalls zu enthalten:

  • Antragsformular 
  • Beilage „Trainereinsatzliste“ (elektronisch)
  • Beilage „Projektbeschreibung“ (elektronisch)
  • Beilage „Projektbudget“ (elektronisch)


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Ihr Kontakt zum Thema NÖ Sportförderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597
Letzte Änderung dieser Seite: 6.7.2021
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