Hochwasserschutz bei der Wohnungssanierung

Die niederösterreichische Wohnbauförderung unterstützt im Rahmen der Wohnungssanierung Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen infolge von Hochwasserschäden an Wohngebäuden einschließlich des Kellers.

Die Voraussetzung, dass für dieses Gebäude die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegen muss, entfällt. Das Recht zur Benützung muss gegeben sein.

Für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen ist ein entsprechendes Ansuchen samt Beratungsprotokoll des Amtsachverständigen des NÖ Gebietsbauamtes zu stellen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Wohnungssanierung.

Details, Voraussetzungen und Formulare dazu finden Sie unter Wohnbauförderung Wohnungssanierung.

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Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at 
Tel: 02742/22133 
Fax: 02742/9005-15395
Letzte Änderung dieser Seite: 8.1.2024
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