Zivildiener in der Land- und Forstwirtschaft

Landwirte können bei einer betrieblichen Notsituation Zivildiener zur Unterstützung anfordern


Voraussetzungen

Auf dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb muss ein längerfristiger Ausfall des Betriebsführers durch Todesfall, schweren Arbeitsunfall oder langandauernde Krankheit gegeben sein.
Es darf keine weitere, geeignete Arbeitskraft am Betrieb sein, welche die Arbeiten des ausgefallenen Betriebsführers übernehmen kann.
Die Fortführung des Betriebes kann ohne längeren Einsatz eines Zivildieners nicht geleistet werden.
Die Betriebsnachfolge muss gesichert sein.
Es muss sich also um eine längerfristige betriebliche Notsituation handeln, die ohne Zivildiensteinsatz nicht überbrückt werden kann.


Antrag

Der Antrag auf Bereitstellung eines Zivildieners kann nur mehr beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung erfolgen.


Zuweisung - Einsatzzeit

Die Entscheidung über die tatsächliche Zuteilung fällt das Amt der Nö Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung.
Die Einsatzzeit wird individuell nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Zivildienern durch das Amt der Nö Landesregierung festgelegt.
Die Zivildiener sind dem Amt der Nö Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung unterstellt.


Kosten

Die Kostenabrechnung erfolgt pro Einsatzstunde. Die Kosten pro Arbeitsstunde betragen € 3,50. Die Kostenabrechnung erfolgt auf Grund der Angaben aus dem Arbeitsbericht, welchen der Zivildiener zu führen hat.
In diesem Betrag sind die Gesamtkosten zuzüglich anfallender Kosten für Einschulung und Bekleidung, sowie abzüglich die Kosten für die Quartierbereitstellung und Entschädigung für die volle Verpflegung bereits eingerechnet.


Unterkunft

Wenn kein geeignetes zumutbares Quartier oder keine Verpflegung bereitgestellt werden kann, muss in der Nähe des Einsatzbetriebes mindestens zwei Wochen vor Einsatzbeginn eine geeignete Möglichkeit gefunden werden. Die dabei anfallenden Kosten sind vom Einsatzbetrieb zu tragen. Die Kostenersätze werden jährlich valorisiert.


Informationen

Weitergehende Informationen über Zivildiener finden Sie unter 

Zivildienst

Ihre Kontaktstelle des Landes für die Unterstützung für Landwirte durch Zivildiener

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 DW 12882
Fax: 02742/9005 DW 13535
Letzte Änderung dieser Seite: 6.9.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung