Allgemeine Informationen zum Programm Ländliche Entwicklung 2023 - 2027
Rechtliche Grundlagen
Zusammenstellung ausgewählter Fördermaßnahmen und Vorhabensarten im Programm ländliche Entwicklung 2023-2027
Antragstellung
Publizität
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Rechtliche Grundlagen
Die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 regelt die Förderung durch Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in der Periode 2023 - 2027.
Der GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 Österreichs wurde am 13. September 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Im GAP-Strategieplan erfolgt eine Zusammenführung der ländlichen Entwicklung und der GAP Direktzahlungen inkl. der Sektorprogramme in ein Umsetzungsmodell auf Basis leistungsbasierter Indikatoren. Er legt die Regeln für die Umsetzung und die Finanzierung fest.
Auf Basis des genehmigten Programms wurden auf nationaler Ebene die Sonderrichtlinien zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erlassen, in denen die konkreten Details zur Förderung geregelt werden. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat am 13. Jänner 2023 die Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen herausgegeben. Diese kann auf der Website des BML eingesehen werden.
Zusammenstellung ausgewählter Fördermaßnahmen und Vorhabensarten im Programm ländliche Entwicklung 2014-2020
Code | Maßnahme/Vorhabensart |
---|---|
73-01 | Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung |
73-02 | Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse |
73-03 | Infrastruktur Wald |
73-04 | Waldbewirtschaftung |
73-05 | Investitionen in überbetriebliche Bewässerung und Hangstabilisierung |
73-06 | Investitionen in ökologische Verbesserungen und Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos |
73-07 | Investitionen in gewässerökologische Verbesserung |
73-08 | Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse |
73-09 | Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur |
73-12 | Investitionen in erneuerbare Energien |
73-18 | Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen |
75-01 | Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten |
77-01 | Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen |
77-02 | Zusammenarbeit |
77-03 | Ländliche Innovationssysteme |
77-05 | LEADER |
Antragstellung
Die Antragstellung für Projektförderungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung 2023 bis 2027 erfolgt über eine digitale Förderplattform (DFP), die bei der AMA implementiert ist. Die Online-Antragstellung ist über eAMA aufrufbar. Die förderwerbende Person muss sich bei der Agrarmarkt Austria registrieren. Die Antragstellung und das Absenden des Antrages in der DFP kann nur mit einer ID Austria erfolgen.
Inhaltliche Details zu den Sektor- und Projektmaßnahmen für die Antragstellung bezüglich Unterlagen und Fristen sind auf dem Informationsportal der AMA unter Förderungen und Fristen zu finden. Die Merkblätter zu den einzelnen Fördermaßnahmen geben einen detaillierten Überblick über die Förderrahmenbedingungen.
Zu beachten ist, dass es Maßnahmen/Interventionen gibt, bei denen eine laufende Antragstellung möglich ist (Blockverfahren). Andere Maßnahmen/Interventionen wiederum sehen eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen (Calls) vor. Dann ist nur eine Antragstellung während eines offenen Aufrufes möglich. Wie die Vorgangsweise bei den einzelnen Maßnahmen/Interventionen geregelt ist, ist dem Punkt "Förderabwicklung" in der Sonderrichtlinie zu entnehmen.
Publizität
Die förderwerbende Person hat durch geeignetes Publizitätsmaterial (Hinweisschilder, Plakate, Aufkleber, etc.), insbesondere auf den Beitrag der EU zur Verwirklichung des geförderten Projekts aus Mitteln der Europäischen Union hinzuweisen.
Zu diesem Zweck werden Logoleisten und Fördertafeln eingesetzt, wobei durch offiziell zur Verfügung gestellte Mustervorlagen ein einheitliches Erscheinungsbild sichergestellt werden soll. Diese beinhalten bereits alle erforderlichen Elemente und können von der digitalen Förderplattform heruntergeladen werden. Ein eigenes Informationsblatt mit den Details wird im Informationsportal der AMA bereitgestellt.
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Gemäß Artikel 79 der Verordnung (EU) 2021/2115 sind für definierte Maßnahmen/Interventionen von der Verwaltungsbehörde festzulegende Kriterien für die Auswahl von Projekten anzuwenden. Mit den Auswahlkriterien sollen eine bessere Nutzung der Finanzmittel und eine optimale Ausrichtung der Unterstützung mit den Zielsetzungen erreicht werden.
Das Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des GAP Strategieplan Österreich 2023-2027" fasst die Verfahren und Kriterien für alle Interventionen zusammen.
In einem ersten Schritt werden alle Anträge auf Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen geprüft. Für die Auswahl zur Förderung kommen nur Projekte in Betracht, die ordnungsgemäß eingereicht wurden und die im Programm definierten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Anträge, die bis zum genannten Stichtag nicht oder nur unvollständig eingelangt sind, werden für das jeweilige Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Vorhaben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden nachfolgend einem Auswahlverfahren unterzogen. Grundsätzlich kommen bei der Auswahl von Projekten 2 Arten von Verfahren zur Anwendung:
- Geblocktes Verfahren:
- Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen („Call") mit anschließendem Auswahlverfahren:
Jene Projekte, die zwar die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, jedoch nicht die vorgegebene Mindestpunkteanzahl erreichen, werden abgelehnt.
Vorhaben, die die Mindestanzahl oder mehr Punkte erreichen, werden entsprechend der erreichten Punktezahl gereiht und abhängig vom für die Auswahlrunde festgelegten Budget für eine Förderung ausgewählt.
Im Informationsportal der AMA zu den Sektor- und Projektmaßnahmen können alle erforderlichen Informationen für die Förderbeantragung gefunden werden und es wird der Einstieg für die DFP bereitgestellt.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Landwirtschaftsförderung Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12984, -13581, -12766
Fax: 02742/9005 - 13535