Kulturveranstaltungen von Gemeinden - Förderung
Voraussetzungen, Antrag, verschiedene Förderungsmöglichkeiten, Logo und Richtlinien für den Bereich Förderung von Gemeinden
Die Kulturpolitischen Aktivitäten des Landes Niederösterreich werden in hohem Ausmaß durch wertvolle kulturelle Initiativen von Gemeinden, individuellen Personen und Initiativen ergänzt, die in ihrer programmatischen Breite alle kulturellen und künstlerischen Bereiche umfassen.
Gefördert werden Veranstaltungen im Land Niederösterreich, von Landesbügerinnen und -bürgern und von Gemeinden mit Landesbezug.
Das Land Niederösterreich vergibt für besondere Leistungen in Kultur und Wissenschaft jährlich Würdigungs- und Anerkennungspreise. Während der Würdigungspreis eine Auszeichnung für das Gesamtwerk eines Künstlers oder Wissenschaftlers darstellt, dient der Anerkennungspreis der Förderung von Künstlern oder Wissenschaftern ohne dass ein Gesamtwerk vorliegt.
Eine Antragstellung für den Bereich Regionalkultur - Kulturveranstaltungen ist mittels Online-Formular nicht möglich.
Das Antragsformular - Ansuchen um Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Projekte finden Sie im Downloadbereich zum Herunterladen.
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer.
ACHTUNG: Einträge in dieses Formular können NICHT GESPEICHERT werden. Bitte entweder AUSDRUCKEN und auf Papier ausfüllen oder im Rechner IN EINEM ARBEITSGANG ausfüllen und anschließend AUSDRUCKEN.
Die allgemeinen Voraussetzungen entnehmen sie bitte den Förderrichtlinien.
Diese finden Sie im Downloadbereich.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich zum Antragsformular für die Förderung erforderlich:
- Projektkalkulation (für Einnahme-Ausgabenrechner) (Excel, 196 KB)
oder - Kalkulation (für institutionelle Förderungen und Jahresförderungen bei bilanzierenden Fördernehmern) (Excel, 107 KB),
Folgendes Formular ist für die Abrechnung zu verwenden:
weiterführende Links
Downloads
- Download: Antragsformular - Kunst & Kultur (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (ab 17. November 2021) (pdf, 0.2 MB)
- Download: NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Regionalkultur - Kulturveranstaltungen
Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12781
Fax: 02742/9005 - 13029