Blasmusik - Proberäume - Förderung
Die Blasmusik hat in Niederösterreich hohe Qualität. Um diese Qualität zu erreichen bedarf es neben dem Fleiß und der künstlerischen Leistung der MusikerInnen auch technischer Voraussetzungen. Ein wichtiges Element dazu sind akustisch geeignete Proberäume. Das Land Niederösterreich fördert die akustische Ausstattung dieser Probesäle mit folgenden Fördersätzen, wenn der vorgeschriebene Qualitätsstandard eingehalten wird:
- € 50.000,-- mindeste lichte Raumhöhe 5m, mindeste lichte Raumgröße 100m2
- € 21.800,-- mindeste lichte Raumhöhe 4m, mindeste lichte Raumgröße 80m2
- € 10.000,-- wenn die mindeste lichte Raumhöhe von 4m nicht erreicht wird
Der/ Die BauträgerIn hat bereits im Planungsstadium einen staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker für Technische Physik oder ein Ingenieurbüro für Technische Physik bei zu ziehen, der/das einen akustischen Bericht über das Bauvorhaben erstellt.
Eine Antragstellung für den Bereich Musik ist mittels Online-Formular nicht möglich.
Das Antragsformular - Ansuchen um Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Projekte finden Sie im Downloadbereich zum Herunterladen.
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer.
ACHTUNG: Einträge in dieses Formular können NICHT GESPEICHERT werden. Bitte entweder AUSDRUCKEN und auf Papier ausfüllen oder im Rechner IN EINEM ARBEITSGANG ausfüllen und anschließend AUSDRUCKEN.
Die allgemeinen Voraussetzungen entnehmen sie bitte den Förderrichtlinien.
Diese finden Sie im Downloadbereich.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich zum Antragsformular für die Förderung erforderlich:
- Projektkalkulation (für Einnahme-Ausgabenrechner) (Excel, 196 KB)
oder - Kalkulation (für institutionelle Förderungen und Jahresförderungen bei bilanzierenden Fördernehmern) (Excel, 107 KB),
- Finanzierungsplan (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung).
Folgendes Formular ist für die Abrechnung zu verwenden:
- Abrechnung und Statistisches Datenblatt (für Projektförderungen bzw. Fördernehmer mit einer Einnahme-Ausgabenrechnung) (Excel, 148 KB)
oder
weiterführende Links
Downloads
- Download: Antragsformular - Kunst & Kultur (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (ab 17. November 2021) (pdf, 0.2 MB)
- Download: NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Musik
Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: noe-musik@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13116 oder 13292
Fax: 02742/9005 - 13029