Film - Förderung

Voraussetzungen, Antrag, verschiedene Förderungsmöglichkeiten, Logo und Richtlinien für den Bereich Film

Das Land Niederösterreich unterstützt  Filmproduktionen, die einen sachlichen oder personellen Bezug zu Niederösterreich haben und/oder in Niederösterreich entstehen.

Das Land Niederösterreich vergibt für besondere Leistungen in Kultur und Wissenschaft jährlich Würdigungs- und Anerkennungspreise. Während der Würdigungspreis eine Auszeichnung für das Gesamtwerk einer Künstlerin bzw. Künstlers oder einer Wissenschaftlerin bzw. eines Wissenschaftlers darstellt, dient der Anerkennungspreis der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftern ohne dass ein Gesamtwerk vorliegt. Alle zwei Jahre werden Preise für die Sparte Film verliehen.

Das Antragsformular zum Ansuchen um Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Projekte finden Sie im Downloadbereich.
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer.

ACHTUNG: Einträge in dieses Formular können NICHT GESPEICHERT werden. Bitte entweder AUSDRUCKEN und auf Papier ausfüllen oder im Rechner IN EINEM ARBEITSGANG ausfüllen und anschließend AUSDRUCKEN.

  • Allgemeine Voraussetzungen: diese entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
  • Inhaltliche Voraussetzungen für eine Förderung (siehe Aktivitäten)
    Als wesentliche Entscheidungskriterien für die Zuerkennung einer Herstellungsförderung durch das Land Niederösterreich gelten neben den allgemeinen, formalen Förderkriterien auch künstlerische und wirtschaftliche Faktoren, die einzeln oder in Kombination bewertet werden.
  • Einhaltung sonstiger nationaler und internationaler Rechtsgrundlagen

Gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Kulturfördergesetzes 1996 bedient sich die Landesregierung zur Beurteilung von abendfüllenden Kinospiel- und -Dokumentarfilmen sowie TV-Produktionen eines Gutachtergremiums. 

Gutachtergremium für Filmfinanzierung Mitglieder

Mag. Michael Duscher 
Wilhelm-Christian Erasmus 
Mag. Doris Grundei 
Marlene Ropac 
Mag. Andreas Wallner 

Notwendige Unterlagen bei Kunstfilm (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm, Animationsfilm, Experimentalfilm):

zusätzlich zum Antragsformular

  • Projektkalkulation Filmförderung (siehe Downloadbereich)

und

  • Niederösterreich-Bezug
  • Finanzierungsplan
  • Verwertungsplan
  • Stabliste mit Biographien und Filmographien
  • Cast/Besetzungsliste mit Biographien *
  • Terminplan
  • Firmenbuchauszug (optional)
  • Gewerbeschein (optional)
  • Kurzbeschreibung/Synopsis
  • Treatment
  • Drehbuch * **
  • Statement der Regisseurin oder des Regisseurs *
  • Drehplan *
  • Motivliste *

*   nicht erforderlich bei Experimental- und Animationsfilmen
** nicht erforderlich bei Dokumentarfilmen


Notwendige Unterlagen bei abendfüllenden Kinospiel- und -Dokumentarfilmen sowie TV-Produktionen mit wirtschaftlichem NÖ-Effekt:

zusätzlich zum Antragsformular

  • Projektkalkulation Filmförderung (siehe Downloadbereich)

und

  • Niederösterreich-Bezug
  • Kalkulation des NÖ Effektes
  • Finanzierungsplan
  • Verwertungsplan
  • Stabliste mit Biographien und Filmographien
  • Cast/Besetzungsliste mit Biographien
  • Terminplan
  • Firmenbuchauszug (optional)
  • Gewerbeschein (optional)
  • Kurzbeschreibung(Synopsis
  • Treatment
  • Drehbuch (nicht erforderlich bei Dokumentarfilmen)
  • Statement der Regisseurin oder des Regisseurs
  • Statement der Produzentin oder des Produzents
  • Drehplan
  • Motivliste

Es gelten folgende Richtsätze bei der Herstellung von Filmprojekten in Bezug auf den Niederösterreich-Effekt:

Dokumentarfilm: 100% der Förderhöhe

Spielfilm und Fersehserie: mindestens 150% der Förderhöhe

Zusätzlich werden neben den kulturellen auch die touristischen Aspekte beurteilt.
Information zu anrechenbaren Kosten für den NÖ-Effekt: folgende Kostenliste.

  • Der Bereich Dokumentarfilm kann auch den Förderbereich Kunstfilm betreffen. Beraten Sie sich bitte im Zuge der Einreichung des Förderungsansuchens mit der Abteilung Kunst und Kultur.
  • Nicht förderbar sind Wirtschaftsfilme (PR, Image, Industrie, Werbung, Messe, Tourismusregionen) sowie Musikvideos.

Projekte aus der Sparte Kurz- und Kunstfilm können laufend eingereicht werden. 
Gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Kulturfördergesetzes 1996 bedient sich die Landesregierung zur Beurteilung von abendfüllenden Kinospiel- und -Dokumentarfilmen sowie TV-Produktionen eines Gutachtergremiums. Für dieses gelten folgende Einreichfristen:

Einreichfristen 2025

1. Sitzung Einreichfrist 15. Jänner 2025

2. Sitzung Einreichfrist 23. April 2025

3. Sitzung Einreichfrist 10. September 2025

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes für den Bereich Film- und Kinokultur

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, Haus 2
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16269 und 13186
Fax: 02742/9005-13029   
Letzte Änderung dieser Seite: 25.11.2024
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