Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 26.02.2025 )
Hietz Stefan Karl, KG Tattendorf
Mit Antrag vom 03.01.2024 wurde durch Herrn Franz Johann und Frau Helene Hietz um Neubewilligung einer bestehenden Feldberegnungsanlage angesucht. Es ist parallel dazu geplant, das Wasserrecht, eingetragen unter Postzahl BN-2568 zum Erlöschen zu bringen.
Die gegenständliche Feldberegnungsanlage soll sich wie folgt zusammensetzen:
Nr. (AM) Brunnengrundstück Beregnungsgrundstück Gesamtfläche (ha)
1 (33) 865 864, 865, 866 5,2701 ha
KG Tattendorf KG Tattendorf
2 (26/25/34) 1142 1142 1,0650 ha
KG Tattendorf KG Tattendorf
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Baden aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Baden eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 26.02.2025 um 08:00 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt Tattendorf, Hauptplatz 2, 2523 Tattendorf an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Baden Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 22 52) 9025, Fax: 022529025 22000
2500 Baden, Schwartzstraße 50