Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 06.03.2025 )
Mayer Markus Rudolf Johann, MA, KG Trübensee
Herr Markus Rudolf Johann, MA hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus 13 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 304 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 304,
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 215 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 214 und 215,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 225 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 225 und 226,
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 279 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 271, 272, 273, 274, 288, 289 und 633 und
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 207 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 210 und 211, alle KG Trübensee,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 242 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 238, 239, 240, 241 und 242,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 225 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 229 und
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 208 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 219 und 220, alle KG Mollersdorf,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 2786 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 2786 und 2787,
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 2795 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 2794 und 2795 und
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 2823 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 2811, alle KG Stetteldorf am Wagram
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 590 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 500/1, 500/2, 500/3, 588, 589 und 590 und
Brunnen Nr. 13 auf Grundstück Nr. 513 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 508, 509, 510, 511/1 und 511/2, alle KG Neuaigen
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 06. März 2025 um 13:30 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt der Gemeinde Muckendorf-Wipfing, 3426 Muckendorf an der Donau, Bahnstraße 3, an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33