Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 08.01.2025 )
Bauer Vermietungs GmbH
, KG Zwettl Stadt
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 13.01.2021 wurde der Bauer Vermietungs GmbH, die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Lagerhalle für Trockengüter (Kräuter) im Standort 3910 Zwettl-NÖ, Pater Werner Deibl-Straße 5, KG Zwettl Stadt, Grst.Nr. 2347/3, .471, Gemeinde Zwettl-NÖ,
erteilt.
Nunmehr ist seitens der Bauer Vermietungs GmbH beabsichtigt, diese Halle künftig als Garage zu nutzen. Zu diesem Zweck ist die Adaptierung der Halle durch diverse bauliche Maßnahmen erforderlich.
Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung für Mittwoch, den 08. Jänner 2025 an.
Treffpunkt: 11.15 Uhr an Ort und Stelle
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Zwettl erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Zwettl einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Zwettl Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 28 22) 9025, Fax: (0 28 22) 9025-42000
3910 Zwettl-NÖ, Am Statzenberg 1