Jugend-Partnergemeinde
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NÖ Gemeinden können das „Jugend:Gemeinde:Service" in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde bestehende Aktivitäten ausweiten oder Angebote mit Jugendlichen schaffen will.
Eine Jugendgemeinderätin bzw. ein Jugendgemeinderat ist auf kommunaler Ebene gesetzlich verankert und vertritt die Interessen der Jugend in der Gemeinde.
Vor der Veranstaltung können beim NÖ Jugendreferat Vordrucke zur Einladung sowie Urkunden für die Jungbürgerinnen und Jungbürger bestellt werden.
Niederösterreich ist ein Land für junge Menschen. Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäte in jeder Gemeinde, engagierte Jugendorganisationen und Vereine für alle Interessen sowie ein breites Angebot an Bildung, Sport und Mobilität sind die Basis dafür, dass sich junge Menschen in unserem Land wohlfühlen.
Ihr Kontakt zum Thema Jugend-Partnergemeinde
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten
E-Mail: jugendreferat@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13267
Fax: 02742/9005-16220