Mindeststandard beim Heizwärmebedarf
Als Voraussetzung für die Zuerkennung einer Förderung für die Sanierung eines Eigenheimes oder Reihenhauses gilt ein Mindeststandard beim Heizwärmebedarf, zumindest aber eine 40%-ige Verbesserung des Wärmedämmstandards der Gebäudehülle.
Dieser Heizwärmebedarf (vor Sanierung und mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen) ist eine in einem Energieausweis auf Basis von Plänen, Baubeschreibungen und einem Sanierungskonzept des zu sanierenden Gebäudes berechnete Kennzahl.
Vereinfacht ausgedrückt wird im Zuge dieser Berechnung unter anderem der Bedarf an Heizwärme für das zu sanierende Gebäude ermittelt. Dabei wird der Zustand des Gebäudes vor Sanierung errechnet und anschließend mit dem fiktiven Endzustand – also mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen – verglichen. Das Resultat ist die Verbesserung des Heizwärmebedarfes in Prozent.
Dieses Ergebnis aus dem Energieausweis wird unter anderem im „Datenblatt Eigenheimsanierung“ ausgewiesen.
Es wird in der Folge verglichen, ob der errechnete Mindestheizwärmebedarf in Abhängigkeit von der Gebäudegeometrie (A/V Verhältnis) ein besseres Punkteergebnis bringt, als die Verbesserung an sich. Das bessere Ergebnis wird zur Berechnung der Förderung herangezogen.
Wenn kein „IST-Zustand“ errechnet werden kann (z. B.: leerstehender Dachboden, Schuppen, Scheune, Stallungen, oder andere Nutzungen ohne Heizung), dann ist eine Mindestanforderung an den Heizwärmebedarf in Abhängigkeit zur Geometrie des Gebäudes(A/V-Verhältnis) als Fördervoraussetzung gegeben. (siehe Tabelle auf Seite ……).
Der Heizwärmebedarf ist eine Bilanz aller Wärmeverluste und Gewinne innerhalb der beheizten Gebäudehülle.
Wärmeverluste entstehen durch die Abgabe von Wärme durch die Gebäudehülle nach Außen (Wände, Decken, Böden, Fenster, Türen, Dächer,…) sowie der Lüftungswärmeverluste.
Wärmegewinne entstehen aus dem Wärmeeintrag der Sonnenenergie durch Fenster und Wärmegewinne, die durch das Wohnen im Haus entstehen (Personenwärme, Geräte, Beleuchtung).
Die Differenz zwischen den berechneten Wärmeverlusten und den Wärmegewinnen unter genormten Bedingungen ergibt den Heizwärmebedarf, der mittels eines Heizsystems dem Gebäude zugeführt werden muss. Dividiert man diesen absoluten Wert durch die Bruttogrundfläche des Gebäudes, so erhält man den relativen Heizwärmebedarf pro Quadratmeter mit der Einheit kWh/m².a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr).
Dieser berechnete Heizwärmebedarf wird stark von der Gebäudegeometrie beeinflusst.
Jedes beheizte Gebäude hat ein entsprechendes Volumen, das wiederum von einer Hülle umschlossen ist. (Außenwände, Fußboden, Decke). Je kompakter ein Gebäude geplant wird, desto günstiger die Auswirkung auf den Heizwärmebedarf. Im Energieausweis sind neben den energierelevanten Daten auch die Geometriedaten des Gebäudes erfasst und ausgewiesen.
Die Gebäudegeometrie wird durch das sogenannte Oberflächen/Volumenverhältnis (A/V) im Energieausweis dargestellt. Die Werte bei Einfamilienhäuser liegen üblicherweise zwischen 0,60 und 1,00, wobei auch die Gebäudegröße eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Geschoßwohnbauten weisen zumeist Werte zwischen 0,30 und 0,60 aus.
Nachstehende Grafik soll veranschaulichen, wie sich die Gebäudegeometrie bei verschiedenen Baukörpern verändert und so das A/V Verhältnis beeinflusst. Dazu wurde ein typisches Einfamilienhaus von 130 m² Wohnnutzfläche gewählt. Das beheizte Volumen beträgt ca. 511 m³.
In Niederösterreich gibt es unterschiedliche Klimazonen, die naturgemäß bei ein und demselben Gebäude sehr unterschiedliche Heizwärmebedarfe ergeben. Um im baubehördlichen Bewilligungsverfahren bzw. im Rahmen der Wohnbauförderung Gebäude, unabhängig des Standortklimas vergleichen zu können, wird ein Referenzklima zur Beurteilung herangezogen. Im Energieausweis wird somit ein Heizwärmebedarf am Referenzklima (Fußnote RK) und am Standort (Fußnote SK) ausgewiesen.
Sowohl das Baurecht als auch die Wohnbauförderung stellen die Anforderungen an den sogenannten Referenz-Heizwärmebedarf am Referenzklima. Diese Kennzahl berücksichtigt keine Gewinne aus einer Wohnraumlüftungsanlage und wird im Energieausweis mit HWBRef,RK dargestellt.
Diesen förderungsrelevanten Wert finden Sie im Energieausweis auf der Seite 2.
In der nachstehenden Tabelle sind die Anforderungen an den Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) zusammengefasst dargestellt. Je höher der Dämmstandard des zu sanierenden Gebäudes geplant und ausgeführt wird, desto mehr Punkte können erreicht werden. 50 bis 80 Punkte stehen hier zur Auswahl.
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