Wichtige Erledigungen nach der Geburt

Nach der Geburt müssen einige Behördengängen und Erledigungen durchgeführt werden:

  • Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt (Gemeindeamt) gemeldet werden (in den meisten Fällen erfolgt dies direkt durch das Krankenhaus bzw. von der Hebamme)
  • Geburtsurkunde beim Standesamt (Gemeindeamt) beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Geburtsort des Kindes.
  • Meldung des Babys am Wohnort beim Gemeindeamt
  • Meldung bei der Sozialversicherung der Mutter oder des Vaters

Seit 1.1.2008: Der Bund sowie das Land Niederösterreich heben für jene Dokumente, die im Zusammenhang mit der Geburt anfallen, keine Verwaltungsabgaben mehr ein. Voraussetzung: die Dokumente werden innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt ausgestellt. Diese Regelung gilt auch für Geburten vor dem 1.1.2008, sofern die Antragstellung innerhalb von 2 Jahren erfolgt. Eine Neuausstellung nach Verlust oder Diebstahl ist nicht gebührenbefreit.

Die diesbezügliche Information des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie unten als Download


Weiters können folgende hilfreiche Erledigungen vorgenommen werden:

  • NÖ Familienpass beantragen
  • Familienbeihilfe beim Finanzamt beantragen.
  • Kinderbetreuungsgeldes beantragen: bei der Krankenversicherung bzw. Gebietskrankenkasse.
  • Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beantragen: für alleinstehende Elternteile oder Paare mit keinem oder nur sehr geringem Einkommen
  • Reisepass beim Bürgerbüro der Bezirkshauptmannschaft beantragen. NEU: Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Kindermiteintragungen sind seit Mitte Juni 2009 nicht mehr möglich. Für jedes Kind muss daher ein eigener Reisepass beantragt werden. 
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Ihre Kontaktstelle des Landes für die Behördenwege bei der Geburt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Familien und Generationen (F3) 
Landhausplatz 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.f3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13334
Fax: 02742/9005-13970
Letzte Änderung dieser Seite: 18.6.2024
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