Förderungen
Seit Jahren unterstützt das Land Niederösterreich Gemeinden und Vereine, die eine Kinderferienbetreuung anbieten. Neue Förderrichtlinien gültig ab 1. Jänner 2024.
Aufgrund der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a B-VG über die Elementarpädagogik (gültig für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/2027) soll im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen erhöht werden.
(GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027)
Förderung für eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung für unter 3-jährige Kinder in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen. Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. September 2023 in Kraft.
In Niederösterreich besteht seit Herbst 2009 die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen. Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2022
Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018
Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018
Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018
Vom Land Niederösterreich und von derjenigen Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Hauptwohnsitz des Kindes oder Jugendlichen gelegen ist, erhalten die Tagesmütter/-väter-Rechtsträger einen monatlichen Zuschuss.
Die NÖ Tagesbetreuungsverordnung sieht vor, dass pädagogische Fachkräfte und Betreuungspersonen regelmäßig einschlägige Fortbildungsveranstaltungen besuchen müssen. Das vorliegende Weiterbildungsprogramm bietet entsprechende Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an.
Das Land Niederösterreich und die niederösterreichischen Gemeinden fördern gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 Betreiber von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen, wenn diese Unterstützung für Eltern bei der Kinderbetreuung anbieten. Neue Förderrichtlinie gültig ab 1. September 2024
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610