Förderungen

Absiedlungen im Rahmen des passiven Hochwasserschutzes

Ziel ist die freiwillige, langfristige Aussiedlung bzw. Absiedlung aller Eigentümer von baulichen Objekten und deren gänzlicher Abbruch im Hochwasser-Abflussbereich der Gemeinde Strengberg, Wallsee, Ardagger und Neustadtl an der Donau.

Beihilfen für Gemeinden zur Behebung von Katastrophenschäden

Zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden.

Entgeltfortzahlung nach einem Großschadensereignis / Bergrettungseinsatz

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Förderung des Landes Niederösterreich für Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer, wenn diese als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten Großschadensereignis bzw. Bergrettungseinsatz von der Diensterfüllung verhindert waren, zu beantragen.

Hochwasserschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden

Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen der Wohnungsförderung punktuelle Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich von Wohngebäuden. Diese Hochwasserschutzmaßnahmen beschränken sich auf den Objektschutz.

Katastrophenbeihilfe für: Private, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen

Das Land Niederösterreich fördert die Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind.

Sonderkatastrophenschutzplan Hochwasser

Um für den Hochwasserfall bestens gerüstet zu sein, unterstützt das Land NÖ die Gemeinden bei der Erstellung von modernen und anwendungsfreundlichen Katastrophenschutzplänen mit einer 2/3 Förderung.

Ihre Kontaktstelle des Landes:

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung
dynamicpage