Ergänzungen für Lagequalität

Zentrumszonen, Bauland Kerngebiete und Ortskerne

Ortszentren sollen lebendig bleiben. Menschen sind dort gerne und oft. Um der bedauerlichen Tendenz zur Zersiedelung entgegenzuwirken fördert das Land NÖ im Rahmen der Wohnbauförderung die Wohnraumschaffung in Ortszentren. Welche Kriterien sind förderrelevant?

  • Bauvorhaben in einer Zentrumszone: Das sind entsprechend dem NÖ Raumordnungsgesetz gewidmete Flächen, die im Flächenwidmungsplan als Zentrumszone ausgewiesen sind. Ob eine Bauparzelle in dieser Zone liegt, erfahren Sie auf Ihrem Gemeindeamt.
  • Bauvorhaben im Bauland Kerngebiet: Das sind entsprechend dem NÖ Raumordnungsgesetz gewidmete Flächen, die im Flächenwidmungsplan als Bauland Kerngebiet ausgewiesen sind. Ob eine Bauparzelle in dieser Zone liegt, erfahren Sie auf Ihrem Gemeindeamt.
  • Bauvorhaben im Ortskern: Für die Zuerkennung der Förderung wird unter einem Ortskern das Gebäudeensemble eines Ortes herangezogen, das bis zum Jahr 1960 errichtet wurde.

Eigenheime, Reihenhaus und Geschosswohnbauten bis zu 500 m2 Nutzfläche

Wenn sich das zu sanierende Gebäude in einer der oben beschriebenen Zonen befindet, dann werden 10 Punkte zuerkannt.

Befindet sich das zu sanierende Gebäude in einer der oben beschriebenen Zonen (z.B.: Ortskern) und in einer Gemeinde mit Abwanderungstendenz von mindestens 2,5 % oder mehr, dann werden 20 Punkte zuerkannt. 

Dieser Bonus wird auch über die 100 Punkte hinaus gewährt werden.

Ob sich Ihre Bauparzelle in einer der oben beschriebenen drei Kategorien befindet, wird im Rahmen der sachlichen Bearbeitung Ihres Förderantrages durch die Förderstelle festgestellt.

Regionsbezogener Ausgleichsbonus

Bonus für das Bauen in Abwanderungsgemeinden: Zur Stärkung des ländlichen Raums als Zukunftsraum bietet die NÖ Wohnbauförderung einen Bonus für diejenigen, die in Gemeinden, die von negativer Bevölkerungsentwicklung betroffen sind, bleiben oder sich dort ansiedeln wollen. Niederösterreichweit handelt es sich dabei um etwa 150 Gemeinden. Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung der in Frage kommenden Gemeinden. Als Grundlage zur Beurteilung und Zuerkennung des Förderungsbonus dient die Statistik der Bevölkerungsentwicklung von 2008 bis 2018.

Eigenheime, Reihenhaus und Geschoßwohnbauten bis zu 500 m² Nutzfläche:

Bei einer Abwanderung von 2,5 bis 4,9 Prozent werden 10 Förderpunkte zuerkannt.
Bei einer Abwanderung ab 5 Prozent und mehr werden 20 Förderpunkte zuerkannt.

Dieser Bonus wird auch über die 100 Punkte hinaus gewährt werden.

Errichtung von max. 2 Wohneinheiten bei einem Gebäudebestand im Wohnbauland

Die Schaffung von zusätzlichen Wohnungen bei bestehenden Gebäuden im Wohnbauland wird ebenfalls zusätzlich gefördert. Diese Investitionen sind nachhaltig und verbrauchen keinen zusätzlichen neuen Bauplatz. Damit wird auch ein Beitrag zur Belebung der Ortskerne geleistet, die speziell im ländlichen Raum von Abwanderung betroffen sind. Förderrelevant ist jedenfalls eine bauliche Verbindung zum Gebäudebestand, deshalb wird die Neuschaffung der Wohnungen nur als Ein-, Auf-, Zu- und Umbauten gefördert. Zusätzliche Neubauten auf einer Bauparzelle ohne Anbindung an den Bestand sind nur in der Neubauförderung (Eigenheim)möglich.

Eigenheime, Reihenhaus und Geschoßwohnbauten bis zu 500 m² Nutzfläche:

Dafür sind 15 Punkte möglich.

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A 3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
Letzte Änderung dieser Seite: 5.9.2024
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