Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) - Benennung
Allgemeine Informationen
Der Netzbetreiber hat dem Betreiber einer KWK-Anlage, die an sein Netz angeschlossen ist, Herkunftsnachweise für die von ihm eingespeiste elektrische Energie auszustellen.
Voraussetzung dafür ist, dass die KWK-Anlage durch die Behörde mit Bescheid benannt.
Voraussetzungen
Es können nur „hocheffiziente KWK-Anlagen" mit Bescheid benannt werden, welche bestimmte Wirkungsgrad-Referenzwerte erfüllen.
Fristen
Zuständige Stellen
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten.
Verfahrensablauf
Die Benennung als hocheffiziente KWK-Anlage hat über Antrag des Betreibers mit Bescheid zu erfolgen.
Der Netzbetreiber hat dem Betreiber einer benannten KWK-Anlage, die an sein Netz angeschlossen ist, Herkunftsnachweise für die von ihm eingespeisten Mengen elektrischer Energie auszustellen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Zusätzliche Informationen
Eine KWK-Anlage ist eine Anlage, in der gleichzeitig thermische Energie und elektrische Energie und/oder mechanische Energie in einem Prozess erzeugt wird.
„Hocheffiziente KWK-Anlagen" müssen bestimmte Wirkungsgrad-Referenzwerte erfüllen. Solange nicht durch die NÖ Landesregierung Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme mit Verordnung festgelegt sind, sind der Benennung die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/8/EG („KWK-Richtlinie") festgelegten harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte zugrunde zu legen.
Rechtsgrundlagen
§ 66 NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes für Energiefragen
Abteilung Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14501
Fax: 02742/9005-14996