STEP – neue Förderungsaktion für Großunternehmen

Interessensaufruf für Projekte im JTF-Gebiet – Einreichung per 30.09.2024 beendet

Allgemeines

Eine neue europäische Rechtsgrundlage, die Verordnung zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP), bietet die Möglichkeit, Förderungsmittel aus dem Just Transition Fonds (JTF) flexibler einzusetzen, um Investitionen in kritische Technologien gezielt und zeitnah zu unterstützen.

Dabei soll insbesondere die Förderung von Großunternehmen für Investitionen in die Herstellung kritischer Technologien oder die Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union in speziellen Regionalförderungsgebieten verstärkt werden.

Um eine Förderung zu ermöglichen, müssen potenzielle STEP-Projekte identifiziert und der Europäischen Kommission gemeldet werden. Dies ist eine Voraussetzung, bevor ein Förderungsantrag gestellt werden kann. Deshalb bitten wir Sie, uns durch Ausfüllen des beigefügten Formulars dabei zu helfen, geeignete Projekte zu identifizieren.

Über STEP

Die STEP-Initiative der EU zielt darauf ab, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern und die europäische Souveränität zu stärken, indem sie Investitionen in drei strategischen Sektoren fördert:

  • Digitale Technologien und technologieintensive Innovationen
  • Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto- Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung
  • Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteil

Damit die genannten Sektoren förderungsfähig sind, müssen die Technologien als kritisch im Sinne der STEP-VO angesehen werden können. Kritisch sind diese Technologien, wenn sie für den EU- Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial schaffen und/oder einen Beitrag zur Verringerung oder Verhinderung strategischer Abhängigkeiten der Europäischen Union leisten.

Für Europa ist es weiters wichtig, die gesamte Wertschöpfungskette der Herstellung von kritischen Technologien zu stärken. Die Wertschöpfungskette bezieht sich auf Endprodukte, spezielle Komponenten/Bauteile und bestimmte Maschinen, die in erster Linie kritische Endprodukte produzieren. Auch die Förderung kritischer Rohstoffe ist möglich.

Förderbare Projekte, Kosten und Projektlaufzeit

Gefördert werden Investitionen in die Herstellung kritischer Technologien. Förderungsfähig sind produktive Investitionen. Dazu zählen Maschinen und maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Investitionen (z.B. Lizenzen, einschlägige Software) sowie notwendige bauliche Investitionen.

Die Projekte dürfen nicht vor der Einreichung eines Förderungsantrags begonnen werden (frühestens möglich ab November 2024) und sollten bis Ende September 2026 umgesetzt sein.

Höhe der Förderung

  • Mostviertel-Eisenwurzen: 10% Förderintensität
  • NÖ Süd: 15% Förderungsintensität

(zur Zuordnung Ihrer Gemeinde siehe Gemeindeliste unter Downloads)

Ihre Teilnahme

Mit dem untenstehenden Formular können Sie Ihr potenzielles STEP-Projekt bis zum 30. September 2024 melden. Die Meldung Ihres Projektes ist für eine mögliche Förderung erforderlich, um festzustellen, ob Ihr Projekt den relevanten STEP-Anforderungen entspricht.

Bitte beachten Sie, dass durch Ihre Meldung jedoch kein Förderungsanspruch entsteht. Eine etwaige Projektförderung hängt von einer fachlichen Bewertung, den verfügbaren Budgetmitteln, der Übereinstimmung mit den Zielen der STEP-Verordnung und der Genehmigung durch die Europäische Kommission sowie weiteren Förderungsvoraussetzungen ab.

Spätestens im Dezember 2024 werden wir Sie darüber informieren, ob Ihr Projekt auf die Liste von potenziell förderungswürdigen Projekten aufgenommen werden konnte.

Bei Fragen zum Formular oder zur STEP-Verordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Kontaktdaten siehe unten). 

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst3@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 16202 oder 12130
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Letzte Änderung dieser Seite: 4.10.2024
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