Gemeindeinformation
Die Niederösterreichischen Gemeinden werden auf Basis der „Richtlinie zur Förderung für Nebenanlagen an Landesstraßen in Niederösterreich“ bei der Planung und / oder Errichtung von Nebenanlagen unterstützt.
Beim Verlegen von Glasfaser-Leerverrohrung in Gemeindestraßen können kleine Abweichungen vom Stand der Technik zu großen Schäden an Gemeindestraßen und Gehsteigen führen.
Beim Verlegen von Glasfaser-Leerverrohrung in Gemeindestraßen können kleine Abweichungen vom Stand der Technik zu großen Schäden an Gemeindestraßen und Gehsteigen führen.
Die Niederösterreichischen Gemeinden werden auf Basis der „Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für Objekteinlösen zur Engstellenbeseitigung auf Landesstraßen in Niederösterreich bei der Umsetzung unterstützt.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Landesstraßenbau und -verwaltung Landhausplatz 1, Haus 17 3109 St. Pölten E-Mail: post.st4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-60410