Seeschifffahrt
Wenn Sie mit Ihrem Boot auf dem Meer fahren wollen benötigen Sie einen Seebrief als Nachweis der ordentlichen Registrierung.
Hinweise:
- Aufgrund einer Gesetzesänderung ist nunmehr die Zulassung zur Seeschifffahrt (Ausstellung eines Seebriefes) auch für Schlauchboote möglich!
- Eine Übertragung oder Weitergabe des Seebriefes ist unzulässig!
- Beachten Sie bitte: Ein Seebrief berechtigt Sie NICHT dazu, mit Ihrem Boot auf Wasserstraßen (Donau), Seen und Flüssen zu fahren. Dazu müssen Sie eine „Binnenzulassung“ beantragen.
Die Zulassung zur Seeschifffahrt wird für einen bestimmten Fahrtbereich ausgestellt:
- Fahrtbereich 1 ist die „Watt oder Tagesfahrt" bis 3 Seemeilen von der Küste
- Fahrtbereich 2 ist die „Küstenfahrt" bis 20 Seemeilen von der Küste
- Fahrtbereich 3 ist die „küstennahe Fahrt" bis 200 Seemeilen von der Küste
- Fahrtbereich 4 ist die „weltweite Fahrt"
Die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt erfolgt
- für Jachten von weniger als 24 m Länge durch den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau des Bundeslandes, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben,
- für Jachten mit einer Länge von 24 m oder mehr, als österreichisches Seeschiff, ist gesetzlich nicht mehr möglich.
Die Zulassung einer Jacht zur Seeschifffahrt darf einer natürlichen Person nur erteilt werden, wenn sie österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen EU/EWR-Staates (in diesem Fall ist ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich erforderlich) und zu mehr als 50 % Eigentümer der Jacht ist.
Die näheren Informationen zu den Kosten des Antrags entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Kosten Seeschifffahrt.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Antragsunterlagen einzubringen:
- Online:
- Elektronisch:
post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at - Per Post:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Minoritenplatz 1, 3430 Tulln
- Per Fax:
02272 / 9005 - 16070 - Persönlich:
an Dienstagen von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
Alle weiteren Details sind in unserem Informationsblatt für die Zulassung zur Seeschifffahrt (Seebrief) beschrieben.
Bitte beachten Sie unsere Parteienverkehrszeiten in Tulln:
Dienstag in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Informationsblatt für die Zulassung zur Seeschifffahrt (Seebrief) (pdf, 0.3 MB)
- Download: Antrag Seebrief (Neuausstellung) (pdf, 0.1 MB)
- Download: Antrag Seebrief (Verlängerung) (pdf, 0.1 MB)
- Download: Ergänzungsblatt für Fahrtbereich 1 (pdf, 0.5 MB)
- Download: Wichtige Informationen vor Kauf eines Bootes (pdf, 0.5 MB)
- Download: NÖ Schifffahrtsbehörde in Tulln - Standort (pdf, 0.5 MB)
- Download: Liste der zuständigen Behörden (pdf, 0.1 MB)
- Download: Kosten Seeschifffahrt (pdf, 0.2 MB)
- Download: Liste der Zivilingenieure, die Messbriefe ausstellen dürfen (pdf, 0.3 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Schifffahrtsangelegenheiten
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1) Minoritenplatz 1 3430 Tulln E-Mail: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9075