Förderung für Nebenanlagen an Landesstraßen

Die Niederösterreichischen Gemeinden werden auf Basis der „Richtlinie zur Förderung für Nebenanlagen an Landesstraßen in Niederösterreich“ bei der Planung und / oder Errichtung von Nebenanlagen unterstützt. 

Um Förderung ansuchen kann jede Gemeinde in Niederösterreich, soweit dieses Nebenanlagenprojekt Bestandteil einer im eigenen Gemeindegebiet gelegenen NÖ Landesstraße ist und deren Straßenbaulast für die Errichtung der Gemeinde obliegt.

Jede Förderung hat ein Ansuchen der Gemeinde voranzugehen. Es ist für die Planung sowie für die Errichtung jeweils gesondert ein Förderansuchen zu stellen. 

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Abteilung Landesstraßenbau und -verwaltung
Landhausplatz 1, Haus 17 3109 St. Pölten E-Mail: post.st4@noel.gv.at
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Letzte Änderung dieser Seite: 8.5.2024
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