Abfallbehandlungsanlagen – Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin
Sie finden hier Informationen zum Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin bei mobilen und ortsfesten Abfallbehandlungsanlagen
Allgemeine Informationen
Der Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin einer ortsfesten oder mobilen Abfallbehandlungsanlage muss der zuständigen Stelle vom neuen Inhaber oder von der neuen Inhaberin der Anlage gemeldet werden.
Hinweis: Durch den Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin einer Abfallbehandlungsanlage wird die Wirksamkeit der Anlagengenehmigung nicht berührt.
Zuständige Stellen
die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist
- als Anlagenbehörde: der Landeshauptmann
Erforderliche Unterlagen
- Meldung
- Gegenzeichnung des vormaligen Inhabers oder der vormaligen Inhaberin der Behandlungsanlage
Kosten
Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlagen
§ 64 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390
Fax: 02742/9005-15280