Abfallbehandlungsanlagen – Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin

Sie finden hier Informationen zum Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin bei mobilen und ortsfesten Abfallbehandlungsanlagen




Allgemeine Informationen

Der Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin einer ortsfesten oder mobilen Abfallbehandlungsanlage muss der zuständigen Stelle vom neuen Inhaber oder von der neuen Inhaberin der Anlage gemeldet werden.

Hinweis: Durch den Wechsel des Inhabers oder der Inhaberin einer Abfallbehandlungsanlage wird die Wirksamkeit der Anlagengenehmigung nicht berührt.




Zuständige Stellen

die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist

  • als Anlagenbehörde: der Landeshauptmann




Erforderliche Unterlagen

  • Meldung
  • Gegenzeichnung des vormaligen Inhabers oder der vormaligen Inhaberin der Behandlungsanlage




Kosten

Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.




Rechtsgrundlagen



Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15390
Fax: 02742/9005-15280
Letzte Änderung dieser Seite: 1.3.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung