Förderungen
Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.
Um der Bedeutung der Erwachsenenbildung Rechnung zu tragen, vergibt das Land Niederösterreich Förderungen an die NÖ Erwachsenenbildungseinrichtungen im engeren Sinn und an die NÖ öffentlichen Bibliotheken.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Sommerferien zu verbessern, gewährt das Land Niederösterreich dem Kindergartenerhalter für den Ferienbetrieb in der 4. bis 6. Woche eine Förderung, wenn aufgrund des Betreuungsschlüssels nach den Bestimmungen gemäß § 23 NÖ Kindergartengesetz 2006 eine zweite Betreuungsperson erforderlich ist. Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. Februar 2023 in Kraft.
Das Land Niederösterreich unterstützt Kindergartenerhalter für die Verbesserung des Personal-Kind-Schlüssels im Kindergarten. Für jede zusätzlich beschäftige Kinderbetreuerin bzw. für jeden zusätzlich beschäftigen Kinderbetreuer in der Kleinkindgruppe oder in einer alterserweiterten Kindergartengruppe wird eine Förderung gewährt. Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. September 2024 in Kraft.
In der FTI-Strategie NÖ 2027 sind eine Reihe spezifischer FTI-Förderinstrumente vorgesehen, welche die exzellente Forschung in Niederösterreich forcieren sollen.
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung „Matching-Funds“ kofinanzieren das Land Niederösterreich und der FWF (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) niederösterreichische Forschungsprojekte.
Die Horizon Europe Anbahnungsfinanzierung unterstützt Forscherinnen und Forscher in Niederösterreich bei der Erstellung von Verbundprojektanträgen im Rahmen des EU Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe.
Kinder- und Jugenduniversitäten in Niederösterreich werden seit 2024 im Rahmen einer gemeinsamen Förderausschreibung vom Land Niederösterreich und dem OeAD (Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung) gefördert.
Bedürftige Personen mit einer rheumatischen Erkrankung oder einer Bewegungsbehinderung können bei der Abteilung Finanzen um Kurplätze ansuchen.
Am 15. Dezember wurden vom Kuratorium des NÖ Schul- und Kindergartenfonds neue Förderrichtlinien im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive beschlossen, welche mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten sind. Um die erforderlichen Neu- und Zubauten von Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, werden Gemeinden und Gemeindeverbänden unter bestimmten Voraussetzungen höhere Förderungen gewährt.
SchülerInnen und Studierende können bei der Abteilung Finanzen um Stipendien ansuchen, die sie beim Schulbesuch bzw. Studium unterstützen.
Erhalter von privaten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht und privaten Schülerheimen können für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 8. Schulstufe eine Beihilfe zur Abdeckung von Aufwendungen, welche nicht aufgrund des Privatschulgesetzes getragen werden, beantragen.
Förderung für NÖ Privatkindergärten und Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres
Für Fachschülerinnen und Fachschüler gibt es die Möglichkeit Schul- und Heimbeihilfe zu erhalten. Die Jugendlichen werden zu Schulbeginn von den Klassenvorständen informiert und bei der Beantragung durch die Schule unterstützt.
SchülerInnen des Öffentlichen Gymnasiums der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien oder des Gymnasiums und Realgymnasiums Kollegium Kalksburg können bei der jeweiligen Schule um Stiftungsfreiplätze ansuchen.
Druckkostenzuschuss, Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen in oder über Niederösterreich, Förderung der Jahresprogramme wissenschaftlicher Vereinigungen, sonstige Förderung wissenschaftlicher Aktivitäten
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610