Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 17.02.2025 )

Walzer Leopold
Walzer Maria
Walzer Matthias, KG Neustift im Felde

Walzer Leopold, Walzer Maria und Walzer Matthias haben um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus 24 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.

Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:

Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 245/3 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 245/1, 245/2 und 245/3,
Brunnen Nr. 19 auf Grundstück Nr. 370 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 366, alle KG Gigging
Brunnen Nr. 20 auf Grundstück Nr. 472 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 470, 471 und 478,
Brunnen Nr. 21 auf Grundstück Nr. 550 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 552 und 553,
Brunnen Nr. 16 auf Grundstück Nr. 648 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 643, 644 und 648, alle KG Kollersdorf
Brunnen Nr. 22 auf Grundstück Nr. 670, KG Kollersdorf zur Beregnung des Grundstückes Nr. 222, KG Gigging,
Brunnen Nr. 23 auf Grundstück Nr. 715, KG Kollersdorf zur Beregnung der Grundstücke Nr. 716 und 717, KG Kollersdorf,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 258 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 254, 257, 258 und 261,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 286 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 288,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 292 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 291,
Brunnen Nr. 13 auf Grundstück Nr. 344 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 324 und 343,
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 396/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 396/1 und 373,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 429 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 427, 428, 429 und 430,
Brunnen Nr. 24 auf Grundstück Nr. 486/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 422 und 423,
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 499 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 498, 499, 488, 489 und 490,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 510 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 510 (Teilfläche),
Brunnen Nr. 25 auf Grundstück Nr. 649 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 677, 678, 679 und 682/2,
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 651/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 651/1, 651/2 und 652,
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 827 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 825,
Brunnen Nr. 15 auf Grundstück Nr. 842 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 844,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 870 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 869,
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 977 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 976, 977, 978, 979 und 980, alle KG Neustift im Felde,
Brunnen Nr. 17 auf Grundstück Nr. 258 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 256, 257/1 und 257/2 und
Brunnen Nr. 18 auf Grundstück Nr. 266/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 2641 und 265/1, alle KG Winkl.

Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln aufliegenden Projekt hervor.

Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 17. Februar 2025 um 08:30 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt Marktgemeinde Kirchberg am Wagram 3470 Kirchberg am Wagram, Marktplatz 6, an.





Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft TullnE-Mail: post.bhtu@noel.gv.at
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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