Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 17.02.2025 )
Heiß Franz, KG Kollersdorf
Herr Franz Heiß hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus acht Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 3998, KG Fels am Wagram zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3998 und 3999, KG Fels am Wagram und der Grundstücke Nr. 470 und 471, KG Mallon,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 4014/2, KG Fels am Wagram zur Beregnung der Grundstücke Nr. 4011 und 4014/2, KG Fels am Wagram,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 422/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 422/2 und 422/1, KG Kollersdorf und des Grundstückes Nr. 473, KG Mallon,
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 431 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 431, 430 und 433/1,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 438 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 438 und 439 (Teilfläche),
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 455 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 455 und 456,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 564 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 564, alle KG Kollersdorf und
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 885 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 885, 883 und 884, alle KG Thürnthal
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 17. Februar 2025 um 13:30 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt Marktgemeinde Kirchberg am Wagram3470 Kirchberg am Wagram, Marktplatz 6, an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33